AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Vera Burggraf als Coach und Beraterin (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht (oder nicht mehr) erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die nach eigener Einschätzung, der bestmöglichen Aussicht auf Erfolg der Ziele des Coachees entsprechen.

2) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann demnach nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

3) Der Coach erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt den Vollbesitz der psychischen und physischen Gesundheit voraus.

3) Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Der Versicherungsschutz ist somit immer über den Auftraggeber und niemals über den Coach gegeben. Durch Klienten verursachte Schäden, innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzung, sind durch diesen zu tragen.

§ 4 Mitwirkung des Coachees/Trainees

1) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächen. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Vera Burggraf möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist, der die Mitgestaltung der/des Coachees erfordert. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungsprozessen zur Seite – die Entscheidungen sind zu jedem Zeitpunkt vom Coachee selbst zu treffen und zu verantworten.

§ 5 Honorierung des Coaches/Trainers

1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Coachee vereinbart wurden, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coaches aufgeführt sind. Externe Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Coachee innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren. Dies bedarf der Schriftform.

3) Im Falle einer langfristigen Zusammenarbeit (ab einer Dauer, die eine viermonatige Zusammenarbeit überschreitet) tritt eine prozentuale Vorkassenregelung und/oder Staffelzahlung in Kraft. Die Höhe der in diesem Fall monatlichen Zahlung entspricht dem Quotienten der Gesamtsumme und der Dauer der Zusammenarbeit. Zusätzlich oder ersatzweise wird eine Vorkassenregelung vereinbart. Zu Beginn der Dienstleistung werden 30% der vereinbarten Gesamtsumme als Vorabzahlung fällig.

3) Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden vorab von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zu zahlen.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 3 Tage vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

4) Sollten Termine seitens des Coaches abgesagt werden müssen, wird ein Ersatztermin angeboten. Damit ist die Schuld/Pflicht des Coaches abgegolten.

5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Arbeitsplatzes des Coaches vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und Übernachtungskosten und ggf. eine Verpflegungspauschale berechnet.

§ 6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee zu jeder Zeit vertraulich. Vertrauliche Inhalte bezüglich der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee an den Auftraggeber weitergegeben.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) Der Coach führt Aufzeichnungen über stattgefundene Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.

4) Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 7 Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Vera Burggraf. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Vera Burggraf ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

§ 8 Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Vera Burggraf handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Frau Burggraf übernimmt Verantwortung ihre oben beschriebene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen zu gewährleisten und vereinbarte Termine wahrzunehmen. Für Erwartungen, die außerhalb dieser Erklärung liegen, wird eine Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtstand ist das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.